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HANDGEPÄCKS-GUIDE

Keep calm and Carry-on

Wir helfen Ihnen, damit Sie den Überblick im Bestimmungs-Dschungel für Handgepäck nicht verlieren.

Reisen war noch nie so einfach. Selbst entlegene Destinationen erreicht man teils nach nur wenigen Flugstunden. Das Reisefieber ist ansteckend, die zahlreichen Angebote verlockend, und so verwundert es nicht, dass sich Flughäfen – trotz gesteigertem Umweltbewusstsein und der Verbreitung der sogenannten «Flugscham» – über immer weiter anwachsendes Reiseaufkommen freuen.

Der Preiskampf der Fluglinien mit dem Ziel, die besten Tickets anzubieten, führt dazu, dass in vielen Tarifen nur noch die Mitnahme eines Handgepäckstücks inkludiert ist. Was einerseits vor allem für kurze Reisen einen erheblichen finanziellen Vorteil bringt – für den Wochenendtrip zum Shoppen in London oder zum Sonne tanken auf Mallorca braucht man eben auch nicht mehr, oder? – verursacht andererseits überfüllte Gepäcksfächer in den Flugzeugkabinen und mühsame Wartezeiten beim Boarding. Um dem Platzmangel entgegenzuwirken, werden die Handgepäcks-Bestimmungen von den Fluglinien laufend angepasst und mittlerweile auch streng durchgesetzt. Am Gate wartet auf viele Reisende so manch kostspielige Überraschung, wenn der Trolley die zugelassenen Abmessungen überschreitet oder nach einer ausgiebigen Shopping-Tour am Urlaubsort zu schwer ist.

Damit Sie den Überblick im Bestimmungs-Dschungel nicht verlieren, haben wir zusammengefasst, was mit in den Flieger darf, was zuhause bleiben muss, welche Grössen-Vorschriften die wichtigsten Fluglinien haben und wofür eventuell Zusatzgebühren auf Sie zukommen können. Passende Carry-ons für Ihre nächste Reise von Rimowa, Samsonite, Tumi oder Victorinox finden Sie in der Jelmoli Reisewelt im Parterre oder online.


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Zulässiges Handgepäck

Bevor Sie sich Gedanken darüber machen, was Sie denn auf Ihre Reise mitnehmen, sollten Sie sich auf der Website der entsprechenden Fluglinie über das zulässige Handgepäck informieren. Während grosse Fluglinien wie Swiss, Lufthansa, Air France und Co. ihren Fluggästen erlauben, ein Handgepäcksstück und einen zusätzlichen persönlichen Gegenstand, zum Beispiel eine Hand-, Akten- oder Laptoptasche, mit in die Kabine zu nehmen, sind Billigfluglinien weniger grosszügig. Lesen Sie die Bestimmungen dieser Betreiber besonders genau, denn Überschreitungen können teuer werden. Wir haben für Sie eine Übersicht über das zulässige Handgepäck der wichtigsten Fluglinien in der Economy Class vorbereitet. Für Buchungen in der Business oder First Class gelten andere Regeln. Konsultieren Sie hierzu Ihre Airline.

 



Was darf mit, was nicht?

Selbst bei routinierten Flugreisenden stellt sich wohl kurz vor der Sicherheitskontrolle manchmal leichte Nervosität ein. Fragen wie «Habe ich auch keine verbotenen Gegenstände dabei?», «Sind meine Kosmetik-Artikel ordnungsgemäss verpackt und nicht zu gross?» schwirren durch den Kopf während man die Taschen und den Trolley auf das Förderband hievt und den Inhalt der Hosentaschen in eine der Plastikschalen entleert. Folgendes gilt es zu beachten, um unbehelligt und entspannt ins Flugzeug steigen zu können:

  1. Flüssigkeiten, dazu zählen auch Cremes und Lotions, müssen in Behälter gefüllt werden, die maximal 100ml fassen.
  2. Diese Dosen oder Fläschchen wiederum müssen in einen verschliessbaren Beutel, der maximal 1 Liter fasst, gepackt werden.
  3. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
  4. Waffen (dazu zählen auch Spielzeugversionen), Werkzeuge, Rasierklingen, Scheren und Messer mit Klingen, die länger als 6cm sind, sowie zahlreiche andere spitze oder scharfkantige Gegenstände gehören nicht ins Handgepäck (für eine umfassende Liste konsultieren Sie zum Beispiel die Info-Seiten der Swiss).

Manche Gegenstände hingegen gehören unbedingt mit ins Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen sollten Laptops, Powerbanks und Batterien nämlich nicht ins eingecheckte Gepäck. Feuerzeuge (pro Person ist ein Stück erlaubt) dürfen auch mit an Bord, müssen aber am Körper getragen werden.

Wir wünschen guten Flug!